Die AfA-Mitglieder sind sich einig:
„Aus- und Weiterbildung werden für die Vermittlung in neue Tätigkeiten immer wichtiger. Für die Zukunftschancen der Betroffenen ist das Bürgergeldgesetz ein wichtiger Baustein.“
Die AfA hat mit Marianne Oldenburg und Uwe Ringelsiep über die Chancen des ab Januar 2023 neu eingeführten Bürgergeldes gesprochen.
Die beiden Experten des Jobcenters Kreis Unna haben die wichtigsten Änderungen vorgestellt.
Wesentlich sind nicht die Sanktionen, die von CDU/CSU herausgestellt wurden, sie betreffen nur 3% bis 4% der Leistungsempfänger.
Mit dem Bürgergeldgesetz können die Jobcenter Betroffene deutlich besser qualifizieren und wieder in Arbeit vermitteln.
Uwe Ringelsiep: „Das ist ein gutes Gesetz, wir haben nun viel bessere Möglichkeiten.“
Vorrang für Aus- und Weiterbildung
Der frühere Vermittlungsvorrang wird abgeschafft. Ab 2023 haben Aus- und Weiterbildung Vorrang. Dazu hat das Jobcenter nun mehr Möglichkeiten zur Integration von Betroffenen. Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels werden Ausbildung, Weiterbildung und Zuwanderung von Fachkräften zu tragenden Säulen.
Wer „nur“ arbeitslos ist, erhält das Bürgergeld. Ziel ist aber der bestmögliche Berufsabschluss.
Wer arbeitslos ist und sich qualifiziert (Aus- u. Weiterbildung) erhält zusätzlich zum Bürgergeld Weiterbildungsgeld (bis zu 175€ monatlich) und bei bestandener Zwischenprüfung bzw. bei bestandener Abschlussprüfung einen Weiterbildungsbonus.
Ausbildung
Im Kreis Unna schaffen überdurchschnittlich viele Betroffene keinen Berufsabschluss.
91% der 15- 25-jährigen haben keinen Berufsabschluss, darunter sind ca. 33% ohne Schulabschluss.
Im Kreis Unna fehlen seit Jahren Ausbildungsstellen: Infolge rückläufiger Bewerberzahlen ist die Relation heute besser geworden. In einigen Berufen fehlen Fachkräfte. Hier helfen Jobcenter und Agentur für Arbeit, die Lücken zu schließen.
Im Kreis Unna sollen möglichst viele Schulabgänger/innen eine duale Ausbildung absolvieren. Jobcenter und Berufsberatung sprechen Junge Menschen an und gehen in Schulen. Sie laden die Entlass-Klassen gezielt ein.
Arbeitsmarkt
Es gibt viele offene Arbeitsplätze. Vor allem im Handwerk gibt es zu wenige Bewerber.
Der Helferbereich schrumpft langsam aber sicher. Der Kreis ist Logistikregion. In der Branche sind gegenüber 2022 aktuell ca. 800 Arbeitsplätze weniger. Aus- und Weiterbildung werden für die Vermittlung in neue Tätigkeiten immer wichtiger.
Leistungsbezug
Die Stellvertretende Leiterin Jobcenter Kreis Unna, Marianne Oldenburg referiert über die Änderungen beim Leistungsbezug.
M. Oldenburg zur Ausbildung: „Da ist dem Gesetzgeber der ganz große Wurf gelungen: Ausbildung wird sich extrem lohnen.“
Regelleistungen: Zum 1.1.2023 wurden die Regelleistungen um bis zu 53€ auf 502€ monatlich angehoben. Verlängerte Karenzzeiten von 12 Monaten betreffen Vermögen, die Größe der Wohnung und die Bruttokaltmiete.
Schonvermögen: Auf Drängen der Union wurden die Vermögensfreigrenze auf 40.000€ (Hartz-IV-Gesetz: 60.000€) gesenkt. Hinzu kommen 15.000€ für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.
Altersrente: Ab 1.1.2023 müssen Betroffene nicht mehr vorzeitig mit Abschlag, sondern erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 – 67 Jahren in Rente gehen.
Wohngeld plus Gesetz: Durch das höhere Wohngeld werden ca. 2.000 Aufstocker aus der Zuständigkeit des Jobcenters herausfallen. Das entlastet die Jobcenter.
Pflichtverletzungen: Nach dem Bürgergeldgesetz führen Pflichtverletzungen zu Kürzungen der Regelleistung. Die Leistungskürzungen sind weniger streng als nach altem Recht.
Ausbildung: Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich zu Ausbildungsvergütungen monatlich 520 € Bürgergeld.
Elke Kappen: „Ich halte das Gesetz für wichtig und richtig. Da haben Praktiker mitgearbeitet.“