Die Mitbestimmung findet ihren Ursprung in der Weimarer Reichsverfassung 1919. Das erste Betriebsrätegesetz wurde 1920 verabschiedet. Am 7. November feiern wir das 70-jährige Bestehen des Betriebsverfassungsgesetzes von 1952. Im Mitbestimmungsgesetz vom 4. Mai 1976 ist die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat geregelt.
Die Betriebliche Mitbestimmung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Situation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz.
Betriebsräte und Vertrauensläute tragen entscheidend dazu bei,
- dass die Produktivität in den Betrieben steigt
- dass die Löhne und Gehälter der Beschäftigten deutlich höher sind
- dass die Unternehmensgewinne höher sind als in Betrieben ohne Mitbestimmung
Untersuchungsergebnisse der Hans-Böckler-Stiftung[1] zeigen, dass die betriebliche Mitbestimmung deutlich messbare positive Effekte bewirkt:
„Betriebsräte tragen zu mehr Produktivität, höheren Löhnen und steigenden Renditen bei. Zudem können mitbestimmte Betriebe mit mehr ökologischen Investitionen und schrittweisen Innovationen, Weiterbildung und dualer Ausbildung aufwarten. Die Personalfluktuation nimmt ab, es gibt weniger Arbeitskräftemangel, dafür mehr familienfreundliche Praktiken und flexible Arbeitszeitmodelle. Zugleich können Arbeitnehmervertretungen zu mehr Lohngleichheit beitragen.“
Weil Betriebsräte in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb eintreten, sichern sie die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten.
Betriebsräte engagieren sich im betrieblichen Vorschlagswesen, sodass die Betriebe im Vergleich zu Wettbewerbern ohne Betriebliche Mitbestimmung produktiver sind.
Die zunehmende Transformation bereitet den Beschäftigten Zukunftsängste. Sind wir neuen Anforderungen gewachsen? Welche Fortbildungsangebote sichern unsere Arbeitsplätze?
Die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte in Fragen der Digitalisierung werden immer bedeutsamer.
Betriebsräte verhandeln die Regelungen für Home-Office und mobiles Arbeiten zum Schutz der Beschäftigten.
In mitbestimmten Betrieben verhandeln die Betriebsräte die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes.
Wir befinden uns in einer Zeit des Wandels. Die Arbeitswelt unterliegt starken Veränderungen. Die wichtigen Entwicklungen sind geprägt durch den Klimawandel und die Digitalisierung. Derzeit bestimmen die Corona-Krise und der Krieg in der Ukraine die aktuelle Entwicklung. Betriebsräte und Gewerkschaften und tragen durch ihren Einsatz dazu bei, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weniger Sorge machen müssen.
Tarifverträge sichern Beschäftigung und Einkommen. In Krisen sorgen sie dafür, dass die Interessen der Beschäftigten durch Betriebsvereinbarungen geschützt werden. Die gravierenden Auswirkungen von Stellenabbau werden durch verschiedene Maßnahmen in Sozialplänen und Interessenausgleich gemildert.
Damit die Beschäftigten Schritt halten können im Wandel der Arbeitswelt sorgen Betriebsräte durch betriebliche Regelungen dafür, dass die Beschäftigten durch Weiterbildung den zukünftigen Anforderungen gewachsen sind.
[1] DGB-Pressemitteilung 02.08.2022: Mitbestimmen. Betriebsrat wirkt! Deine Vorteile mit Betriebsrat